Zu unserer Philosophie gehört es, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dazu gehört die Health-Claims-Verordnung Nr. 1924/2006 die das Europäische Parlament am 20. Dezember 2006 ins Leben gerufen hat. Hier werden nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln in erheblichem Maße eingeschränkt. Nach dieser Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Aussagen nur dann gemacht werden, wenn diese durch klinische Studien belegt wurden. Dies ist sehr teuer und kann in der Regel nur von finanzstarken Unternehmen aus der Pharmaindustrie gestemmt werden. Bitte informiert Euch daher über die einzelnen Wirkstoffe und deren Einsatzmöglichkeiten in der Fachliteratur oder auf entsprechenden Seiten im Internet.